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DAS MESSSTELLENBETRIEBSGESETZ –

Echtzeit-Monitoring – Sichtbare Lastspitzen – Lösungen für intelligenten Energieverbrauch

Mit dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetz 2016 steht Deutschland vor dem größten Zählertausch seiner Geschichte. 44 Millionen der analogen schwarzen Ferraris-Stromzähler sollen gegen digitale Stromzähler ausgetauscht werden.

Ziel des Smart Meter Rollouts ist das Schaffen einer infrastrukturellen Grundlage für die Digitalisierung des Energiemarktes und die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und Haushalte. Mit Echtzeit-Monitoring werden Lastspitzen visualisiert und Handlungsmaßnahmen deutlich.

IHRE VORTEILE

... MEHR TRANSPARENZ ...

  • Monatliche Abschlagszahlung
  • Keine Vorauskasse
  • Keine Laufzeitbindung
  • Monatlich kündbar
  • Kein "Bonusköder"

... MEHR KONTROLLE ...

  • 'Stromfresser' identifizieren
  • Sichtbare Änderungen im Lastverlauf
  • Verbrauchsanomalien identifizieren
  • Vergleich aller Filialen, Standorte und Zeiträume
  • Energietagebuch

... WENIGER KOSTEN!


Was ist ein intelligentes Messsystem?

Intelligente Messsysteme bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway). Der Smart Meter Gateway ist mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik versehen und ermöglicht eine datensicherheitskonforme Einbindung von Zählern.

Mit einem intelligenten Stromzähler erhalten Sie:

  • Verbrauchstransparenz
  • Vermeidung von Vor-Ort-Ablesekosten
  • Steuerung dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten
  • Bereitstellung netzdienlicher Informationen dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten
Wie ist der Datenschutz geregelt?

Im Messstellenbetriebsgesetz ist die Datenerhebung genau geregelt: Akteur, Datenerhebung, Zweck und Aufbewahrung. Ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle ist eine Datenübermittlung vorgesehen. Bei einem höheren Datenverkehr ist die Zustimmung des Verbrauchers erforderlich.

Vom Messstellenbetreiber erhalten Verbraucher Datenblätter, die den notwendigen Datenverkehr erläutern. Natürlich können Sie Ihre Verbrauchsdaten jederzeit einsehen.

Welche Kosten werden von wem getragen?

Grundsätzlich muss der Verbraucher oder Anlagenbetreiber die Kosten für den Stromzähler tragen. Für Einbau und Betrieb gibt es jedoch einen Kostenschutz mit individuellen jährlichen Preisobergrenzen.

Für die Nutzung unseres intelligenten Stromzählers fallen die Rechnungspositionen Messstellenbetrieb und Messung an, die sich auf der Abrechnung Ihres Stromanbieters wiederfinden.

MUSS DER STROMANBIETER EBENSO GEWECHSELT WERDEN?

Die Wahl des Messstellenanbieters und Messdienstleisters hat keinen Einfluss auf die Auswahl Ihres Stromanbieters. Natürlich freuen wir uns, wenn die Strom- und Gastarife der LandlEnergie Sie überzeugen und wir ganzheitlich zusammenarbeiten.


Einen umfassenden Fragen-Antwort-Katalog hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammengestellt.
Hier finden Sie bei Bedarf weiterführende Informationen.

ENERGIEBERATUNG FÜR DEN MITTELSTAND

Mit einer professionellen Energieanalyse reduzieren wir Ihren Energieverbrauch und decken Potenziale auf, um langfristig Energiekosten zu senken.

AKTUELLE GESETZESLAGE

Einbaupflicht für alle
Unternehmen und Haushalte
Beginnt der Zwangs-Roll-Out sind Unternehmen ab 10.000 Kilowattstunden verpflichtet die Messeinrichtung auf digitale Stromzähler zu wechseln. Hierbei muss der grundzuständige Messstellenbetreiber (oft der regionale Netzbetreiber) Preisobergrenzen für die verschiedenen Kundengruppen einhalten. Für Unternehmen ab 10.000 Kilowattstunden beginnen diese ab 130 Euro pro Jahr. Die Kosten für den Zwangs-Roll-Out tragen Sie als Verbraucher.

JETZT ZUM INTELLIGENTEN STROMZÄHLER WECHSELN

Messen – Auswerten – Entdecken.

In drei einfachen Schritten umgehen Sie die Preisobergrenze für die nächsten acht Jahre. Wir kümmern uns um die Abstimmung mit Ihrem Netzbetreiber und den Einbau des Smart Meters.
SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND GERNE FÜR SIE DA! 09185 90 38 38

Praxisbeispiel

Mehr als 90 % Ersparnis
Senkung der Konzessionsabgaben (KA)

Bei einem ausgehenden Jahresverbrauch von 40.000 kWh pro Jahr betragen Ihre aktuellen Konzessionsabgaben 1,32 ct pro kWh (Jahreskosten von 528 Euro).

Mit einem digitalen Stromzähler können sich die Konzessionsabgaben von 1,32 ct pro kWh auf 0,11 ct pro kWh reduzieren (Jahreskosten von 44 Euro).

  • mehr als 90 Prozent Ersparnis pro Jahr
  • bei 7 Filialen sind das schon 3.388 Euro pro Jahr

Praxisbeispiel

Die Preisobergrenzen für 8 Jahre umgehen.

Mit dem gesetzlichen Smart-Meter-Rollout wird eine Preisobergrenze festgelegt, die für Ihr Unternehmen kostspielig sein kann. Wechseln Sie frühzeitig Ihren Messstellenbetreiber und umgehen Sie die Preisobergrenze für die nächsten 8 Jahre.

  • Smart Meter (intelligenten Stromzähler) bestellen
  • 8 Jahre Bestandsschutz sichern
  • Von günstigeren Zählerpreisen profitieren
  • Schutz vor steigenden Kosten ab 2019/ 2020